07.12.2021
Wichtige Mitteilung zur Teilnahme an der heutigen Gemeinderatssitzung
Aufgrund der Änderung der CoronaVO zum 04.12.2021 gilt für Gemeinderatssitzungen in den Alarmstufen Folgendes:
• Nicht-immunisierten Teilnehmenden von Gemeinderatssitzungen ist in den Alarmstufen der Zutritt nur nach Vorlage eines aktuellen Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet.
• Auch nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern von Gemeinderatssitzungen ist in den Alarmstufen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet.
• Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt nur für Besucherinnen und Besucher (dies entspricht der bisherigen Regelung).
Bitte halten Sie einen entsprechenden Nachweis parat. Dieser wird am Eingang kontrolliert. Vielen Dank!
• Nicht-immunisierten Teilnehmenden von Gemeinderatssitzungen ist in den Alarmstufen der Zutritt nur nach Vorlage eines aktuellen Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet.
• Auch nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern von Gemeinderatssitzungen ist in den Alarmstufen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet.
• Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt nur für Besucherinnen und Besucher (dies entspricht der bisherigen Regelung).
Bitte halten Sie einen entsprechenden Nachweis parat. Dieser wird am Eingang kontrolliert. Vielen Dank!